„Babytage“ für zweites Elternteil
Manchmal muss und kann man schneller sein als die Politik.
Wir haben daher aktuell gemeinsam mit dem Betriebsrat die Betriebsvereinbarung „Babytage für das zweite Elternteil“ abgeschlossen. Damit erhält jeder Mitarbeitende als zweites Elternteil unabhängig von seiner Wochenarbeitszeit eine zusätzliche, über den Tarifvertrag hinausgehende bezahlte Freistellung von 4 Tagen (und somit 5 Tage insgesamt). Ein kleiner Beitrag unseres familiären Krankenhauses zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Und was hat das mit der großen Politik zu tun? In einer seit Juli 2022 geltenden Richtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, einen bezahlten Urlaub für Väter oder den zweiten Elternteil von mindestens 10 Tagen nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, die dies bisher nicht umgesetzt haben.
Die Umsetzung ist Teil des Koalitionsvertrages. Ein erster Gesetzesentwurf wurde in den letzten Wochen hierzu vorgelegt – wann das Gesetz in Kraft treten soll und in welcher Form steht allerdings noch nicht fest. Wir fangen daher schonmal mit 4 zusätzlichen Tagen an und sind gespannt bei welchen Regeln die Bundesregierung dann im nächsten Jahr landen wird.